Lärmkartierung des TLUBN
(Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)
INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT ÜBER LÄRMKARTEN
(Gemäss Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §47e
Abs. 1 BlmSchG i.V.m. §7 der 34. BlmSchV und §3 Abs.1 Nr.2 der
Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThüImZVO-)
Die Lärmkartierung 2022 wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse
der Lärmkartierung sind auf der Internetseite "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht.