Schiedsstelle
Übergeordnete Einheit: sonstige AnsprechpartnerSchlichten ist besser als Richten
Neue Besetzung der Schiedsstelle in der VG Triptis
Für die Gemeinden der VG Triptis hat Frau Ute Bußjäger das Amt der Schiedsperson übernommen.
Zur Person
Frau Bußjäger, geboren 1960 in Schalkau, ist mit ihrer Familie in Pillingsdorf zu Hause.
Sie ist als Verwaltungsangestellte beim Land Thüringen in der Landesfinanzdirektion tätig.
Im Jahr 2015 hat sie eine berufsbegleitende Fortbildung zur Mediatorin absolviert.
Kontakt
Das Büro der Schiedsstelle befindet sich im Dienstgebäude der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis und ist erreichbar unter Telefon 036482/359-0. Darüber hinaus ist Frau Bußjäger auch über die Mobilfunknummer 0151/25614498 zu erreichen. Ein Gesprächstermin kann dann kurzfristig vereinbart werden.
Drei gute Gründe, sich an die Schiedsstelle zu wenden:
Durch die Anteilnahme der Schiedsperson an der zu verhandelnden Sache, durch die Bereitschaft, in einer entspannten und geschützten Atmosphäre den Beteiligten zuzuhören, wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen können.
Das Verfahren ist denkbar unbürokratisch.
Die Kosten des Verfahrens sind gering.
Was passiert in einem Schiedsverfahren?
Das Schiedsverfahren gibt die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten des täglichen Lebens und bei „kleinen“ Strafsachen.
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. im Rahmen von Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten), die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, angerufen werden.
Die Schiedsstelle ist außerdem im Bereich einiger „kleiner“ Strafsachen zuständig. Das sind unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung. In solchen Fällen muss, bevor ein Gericht die Sache entscheiden kann, unter Umständen zuerst die Schiedsstelle eingeschaltet werden.
Für die Anrufung eines Gerichts in Zivilsachen ist in Thüringen aber die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsversuchs keine Voraussetzung.
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten und bei Rechtsstreitigkeiten, an denen der Staat beteiligt ist.
Sprechzeiten: | Termine nach Vereinbarung unter 036482 359-0 oder unter 0151 25614498 |
Angebotene Dienstleistungen
Mitarbeiter
Frau Bußjäger0151 25614498 |